Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Alpha-Persona Gruber Tim und Kanngießer Carlo, vertreten durch Carlo Kanngießer und Tim Gruber, Simon-Höller-Str. 19, 94315 Straubing.
Im Folgenden Alpha-Persona GbR genannt.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind, soweit gesetzlich zulässig, Grundlage für alle Verträge, die die Alpha-Persona GbR mit seinen Kunden (nachfolgend Auftraggeber) schließt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Alpha-Persona GbR ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss zwischen der Alpha-Persona GbR und dem Auftraggeber erfolgt fernmündlich, durch Videoaufzeichnung oder schriftlich. Eine Auftragsbestätigung soll nach Möglichkeit erfolgen.
§ 3 Leistungen von Alpha-Persona GbR / Verpflichtungen des Auftraggebers
(1) Die Alpha-Persona GbR erbringt für Unternehmen, Dienstleister, Berater und sonstige Unternehmen aus dem Mittelstand individuelle Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings und Beratungsdienstleistungen. Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne des BGB. Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei der Leistungserbringung steht der Alpha-Persona GbR ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB zu. Die Alpha-Persona GbR darf sich auch der Hilfe dritter Personen bedienen.
(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Algorithmen von Anbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß auf Anforderung zu erbringen. Unterlässt er eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch der Alpha-Persona GbR unberührt.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich unverzüglich kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung zu stellen, die für die Leistungen der Alpha-Persona GbR im Rahmen der Auftragsabwicklung erforderlich sind, z.B. Briefings, Informationsmaterial, gewünschte Texte, Bilddateien, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login-Daten (z. B. die Google Places-PIN, Login-Daten für Google AdWords oder Zugangsdaten zur Facebook-Seite). Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er auf Nachfrage erfahren kann.
(5) Kommt es zu Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, hat er den Mehraufwand zu tragen.
(6) Für den Auftraggeber besteht eine Hinweispflicht, soweit eine Verletzung einer fremden Marke oder ein Verstoß gegen eine Wettbewerbsvorschrift in Betracht kommen könnte. Ihm ist bekannt, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die Alpha-Persona GbR nicht verantwortlich und es berührt nicht den Vergütungsanspruch.
(7) Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung von Werbekampagnen durch Drittanbieter (z. B. Facebook, Google) liegt allein bei diesen Plattformen. Die Alpha-Persona GbR übernimmt hierfür keine Haftung. Die Ablehnung oder Sperrung einer Kampagne durch Dritte berührt den Vergütungsanspruch der Alpha-Persona GbR nicht.
(8) Etwaige Budgets für Werbekampagnen bei Drittanbietern sind nicht Bestandteil der vereinbarten Agenturvergütung und vom Auftraggeber gesondert bereitzustellen.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen unterliegen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern durch schriftliche Sondervereinbarung Werkvertragsrecht eingreift und eine Abnahme notwendig ist, gilt nachstehendes:
(2) Die Alpha-Persona GbR kann vom Auftraggeber nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
(3) Die seitens des Auftraggebers abnehmenden (Teil-) Leistungen von Alpha-Persona GbR gelten auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber sich auf Aufforderung von Alpha-Persona GbR hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-) Leistungen nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
5 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Die Bezahlung der Leistungen hat sofort nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Die Vergütung der Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, die Parteien haben eine andere Vereinbarung getroffen.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies hat auch für Folgeaufträge Geltung.
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die Alpha-Persona GbR zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Laufzeitende. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs.
(3) Pausierungen des Vertrags, soweit vom Auftragnehmer eingeräumt, können maximal für die Dauer von 1 Monat vom Auftraggeber angesetzt werden.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per E-Mail oder postalisch.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Alpha-Persona GbR eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig bei der Alpha-Persona GbR vorliegen, beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Bei Zahlungsverzug besteht ein Zurückbehaltungsrecht von der Alpha-Persona GbR. Weitere Leistungen müssen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht ausgeführt werden. Kündigt Alpha-Persona GbR den Vertrag wegen Zahlungsverzug fristlos, wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geschuldet.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
Die Parteien vereinbaren das Verhalten ordentlicher Kaufleute. Sie können Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business, Trustpilot) im gegenseitigen Einvernehmen abgeben. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Auftraggeber gewährleistet, dass überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Auftraggeber stellt Alpha-Persona GbR von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von der Alpha-Persona GbR erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know How, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass die vereinbarte Vergütung vollständig entrichtet wurde. Bei vereinbarter Ratenzahlung entsteht das Recht erst mit vollständiger Zahlung.
(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 11 Urheberrechte
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Bildern, Videos, Texten und Datenbanken, die von Alpha-Persona GbR veröffentlicht werden, die Urheberrechte hat. Alle durch Alpha-Persona GbR erstellten Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Grafiken) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung durch Alpha-Persona GbR nicht verwendet werden.
§ 12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches anderweitig eingeräumt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Haftung
(1) Die Alpha-Persona GbR haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 14 Referenznennung
(1) Alpha-Persona GbR darf den Auftraggeber zeitlich und örtlich unbeschränkt in jedem Medium zu Werbezwecken als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie durch den Auftraggeber vorgenommene Bewertungen. Alpha-Persona GbR ist zur Nennung nicht verpflichtet.
§ 15 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeitet werden sollen, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.
§ 17 Vertraulichkeit / Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder außerhalb des Vertragszwecks zu verwenden.
(2) Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren.
(3) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bereits allgemein bekannt oder zugänglich waren, die nachträglich ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt oder zugänglich werden, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen. In diesem Fall ist die andere Vertragspartei, sofern zulässig, unverzüglich zu informieren.
§ 18 Haftungsbegrenzung
(1) Die Alpha-Persona GbR haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Alpha-Persona GbR nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Alpha-Persona GbR.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für übernommene Garantien bleibt unberührt.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sollten Teile der AGB unwirksam sein, sind nicht die AGB in ihrer Gesamtheit unwirksam. Die Parteien verpflichten sich, für unwirksame Bestimmungen eine Regelung zu finden, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Alpha-Persona GbR. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Alpha-Persona GbR.
Stand: Mai 2025